Wie kann ich Ergotherapie erhalten?
Ergotherapeutische Behandlungen erfolgen auf ärztliche Anordnung. Der Hausarzt oder der Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt die Verordnung aus. Suchen Sie einen Arzt Ihrer Wahl auf, schildern Sie ggf. Ihr Krankheitsbild und bitten um ergotherapeutische Maßnahmen.
Die jeweilige Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es verbleibt ein Eigenanteil des/der Krankenversicherten in Höhe von 10%, sofern keine Befreiung vorliegt, sowie 10 € pro Rezept ( "Praxisgebühr" ).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beschwerden ergotherapeutisch behandelt werden können und sollten, wenden Sie sich bitte am Besten direkt an mich. Sollte eine ergotherapeutische Verordnung aus verschiedenen Gründen durch Ärzte nicht möglich sein, so können Sie als Selbstzahler stets ergotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
0 52 41 / 211 73 25
Ergotherapie kann und wird auch im Rahmen der Prävention angewendet, also vorbeugend, um z.B. die Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern zu fördern, für Stressprävention, Stärkung der auditiven Wahrnehmung und das frühzeitige Trainieren der Feinmotorik. Ebenso gibt es Präventionsprogramme für den Bereich Altersheilkunde/Geriatrie. Häufig fördern und bezuschussen die Kankenkassen derartige Programme für Sie als Teilnehmer oder Angehöriger!
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